Additive Fertigung: EU-Parlament erkennt Chancen der Technologie

24.07.2018

Berlin, 24. Juli 2018 – Das EU-Parlament hat Ende Juni beinahe einstimmig einen Entschluss über den dreidimensionalen Druck, eine Herausforderung in den Bereichen Rechte des geistigen Eigentums und Haftpflicht (2017/2007(INI)) gefasst, der nun im Rechtsausschuss des Parlaments weiter beraten wird. Die Chancen und Risiken der additiven Fertigung werden präzise dargelegt. Die EU-Kommission ist aufgefordert, in den kommenden Monaten dazu Stellung zu beziehen.

Der Verband 3DDruck, die deutschsprachige Branchenvertretung der Additiven Fertigung, setzt sich seit Gründung vor zwei Jahren sehr intensiv mit dem Thema des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit der Additiven Fertigung auseinander und hat dazu bereits dezidiert Stellung bezogen. Mit großer Aufmerksamkeit werden daher die Entwicklungen auf europäischer Ebene verfolgt.

„Wir begrüßen es sehr, dass sich das Europäische Parlament mit dieser für die Industrie und Verbraucher immer bedeutsamer werdenden Thematik auseinandersetzt. Chancen und Risiken der Technologie werden vom Europäischen Parlament präzise dargelegt. Unser Verband hat klare Positionen mit Blick auf das Recht am persönlichen Datensatz, hinsichtlich des Wettbewerbsrechts und der gewerblichen Schutzrechte sowie bezüglich der Produkthaftung formuliert,“ sagt der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Finanzvorstand des Verbandes, Dr. Markus Wiedemann.

Der Verband 3DDruck schließe sich im Grunde dem Entschluss des Europäischen Parlaments und der Position des CECIMO (Europäischer Dachverband der Werkzeugmaschinenhersteller) an. Es bedarf EU-weiter Regelungen zur Unterstützung und Förderung der additiven Fertigung. „Wir unterstützen die Position des EU-Parlaments, 3D-Datensätze ähnlich wie Software urheberrechtlich zu schützen, um Schutzlücken des bestehenden Rechts zu schließen“, so Finanzvorstand des Verbandes, Dr. Markus Wiedemann.

Mit der Position des CECIMO vertritt auch der Verband 3DDruck, Überregulierungen möglichst zu vermeiden, um die junge Technologie nicht durch Bürokratie auszubremsen. „Auch und gerade auf europäischer Ebene sollten wir darauf drängen, zwischen den Beziehungen der Unternehmen untereinander also B2B und der Beziehungen der Industrie zum Endverbraucher, also B2C zu differenzieren. Verbraucherschutz ist zweifelsohne bedeutsam. Dies gilt gerade auch in Bezug auf die Produkthaftung. Er darf aber im Bereich der Additiven Fertigung nicht dazu führen, dass wichtige Innovationen auf der Strecke bleiben und durch regulative Eingriffe im Keim erstickt werden“, ergänzt Wiedemann und fügt hinzu: „Wir stehen gerne beratend zur Verfügung und bringen die Themen unserer Mitglieder in die Diskussion ein.“

„Auf europäischer Ebene wäre es wünschenswert, den 3D-Druck auch im Lichte der Know-how-Schutzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2016, 943) zu betrachten. Know-how, d.h. nicht schutzfähiges Erfahrungs- und Prozesswissen, spielt in der additiven Fertigung eine herausragende Rolle. Die Richtlinie erweitert unter anderem die Möglichkeiten des Re-Engineerings, d.h. der Zerlegung und Analysierung von frei auf dem Markt verfügbaren Waren. Durch stets verbesserten 3DScan und den 3DDruck bestehen Gefahren für das geistige Eigentum der Hersteller. Hier wünschen wir uns eine Klarstellung, wie der EU-Gesetzgeber den Schutz vor Imitaten sicherstellen will“, so Dr. Wiedemann.

Verband 3DDruck e.V., Albrechtstraße 13, 10117 Berlin, Udo Sonnenberg, Geschäftsführer, E-Mail: berlin@verband3ddruck.berlin

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